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Normung und Zertifizierung

N O R M U N G 

Maßgebliche Norm für die Produktion von SML - Systemen ist die EN 877 und die DIN 19522. Für die Planung und Verlegung gilt die EN 12056 und die DIN 1986 – 100 als Grundlage.
Die EN 877 enthält unter anderem die Anforderungen an Werkstoffe, Maße und Grenzmaße, mechanische Eigenschaften, Beschaffenheit, Norm-Beschichtung für gußeiserne Rohre, Formstücke und Zubehörteile. Die DIN 19522 ist die Ergänzung der EN 877 im Bereich der Maße und Grenzmaße für Formstücke und Zubehörteile.
Nachfolgendes Zulassungswesen nach der Bauregelliste ist anhand der HG-TEC – Zertifizierung dargestellt.



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K O N F O R M I T Ä T S E R K L Ä R U N G 

Im Jahr 2008 wurde die DIN / EN 877 um den Teil A 1:2006 und A1:2006/AC:2008 ergänzt. Diese Grundlagen zur Erklärung der Konformität gilt seit Herbst 2008 und hat zur Folge, dass SML – Gussrohre und SML- Formstücke nicht mehr mit dem gewohnten Ü – Zeichen versehen werden, sondern notwendigerweise mit dem CE – Zeichen versehen werden. Seit dem 31.08.2009 müssen alle neu produzierten SML – Teile mit einem CE – Zeichen versehen sein. Die Ü – gekennzeichneten Teile dürfen noch mit einer Übergangsfrist abverkauft werden.

Wenn vorhergehend die SML – Produkte fremdgeprüft und überwacht wurden, so ist nunmehr der Hersteller in der Pflicht die Konformität der Produkte mit dem gültigen Regelwerken festzustellen und zu bestätigen. Dies geschieht mit den CE- Dokumenten der Hersteller. (Siehe nebenstehendes Beispiel)

In dem Zusammenhang der Konformitätserklärung, müssen von den Herstellern der Brennwert der Außenbeschichtung und des Brandverhalten des Systems festgestellt werden. Diese Brandprüfungen werden im Allgemeinen von speziellen Laboren oder Prüfämtern durchgeführt.
Resultat bei SML – Systemen ist in der Regel die Einstufung der Produktgruppe SML in die Stufe A2-s1d0. Das entspricht:
Brandverhalten = A2, Rauchentwicklung s1, Abtropfen d0.

Die gusseisernen Abflussrohre werden eingehend mit den vorbeschriebenen Änderungen in der Bauregelliste B Teil 1( CE- Zeichen geführt.

Die CE – Kennzeichnung ist ein notwendiger Schritt um Handelshemmnisse in der EU – Region zu reduzieren. Gleichsam ist die Eigenverantwortung der Hersteller ein logischer Schluss und mit der Konformitätserklärung (ähnlich wie die Herstellererklärung) schriftlich fixiert.
Die CE – Kennzeichnung ist zwar kein zugeordnetes Gütesiegel, jedoch müssen die Produkte der zugeordneten Norm entsprechen.
Übergeordnete Prüfungen durch Fremdunternehmen und Unternehmen sind freiwillig und werden im Bewusstsein der hohen Qualitätsansprüche der SML – Systeme von einigen Herstellern auch weiter durchgeführt ( z.B. HG-TEC).


 


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Z U L A S S U N G S W E S E N   N A C H   D E R   B A U R E G E L L I S T E 

Qualitätssicherung nach EN 877
Im Anhang D der EN 877 sind die Gütesicherungen für die Produkte nach EN 877 beschrieben.
Die Erstprüfung (Typprüfung) der Produkte wird durch eine anerkannte dritte Stelle durchgeführt. Zwingend notwendig ist in Folge eine Eigenüberwachung der Produkte durch den Produzenten nach ISO 9001 bzw. ISO 9002.
Nach Anhang E besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Qualitätsüberwachung von einer anerkannten dritten Stelle. Dies stellt eine erhöhte Qualitätssicherung der Produkte dar.
Die Qualitätssicherung in Verbindung mit der Übereinstimmungserklärung des Herstellers ist notwendig, um die Kompatibilität der Produkte mit der EN 877 zu gewährleisten und damit den Übereinstimmungsnachweis der Bauregelliste A Teil 1 zu erlangen.
Das IFG Institut in Düsseldorf (unter NRW 12 im Deutschen Institut für Bautechnik DIBT gelistet) und das LGA Institut in Würzburg sind zwei der anerkannten Prüfinstitute.

Mit der CE Einführung befand sich das Bauprodukt SML in einer Koexistenzphase, in der diese Produktgruppe in der genannten Bauregeliste A und in der Bauregelliste B ( CE) vorhanden war/ist.



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