Brandschutz

Brandschutz

SML- Graugußabwassersysteme nach EN877 entsprechen der Baustoffklasse A 1 der DIN 4702 Teil 4 und sind nicht brennbar.

Alleine dieser Fakt sollte eine ausreichende Feststellung zum Brandschutz sein. Ergänzend müssen aber selbstverständlich einige weitere Vorschriften und Einbausituationen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich ist die Zielsetzung des Brandschutzes das Leben der Menschen, der Tiere, aber auch den Bestand von Gebäudesubstanzen zu schützen. Deshalb zählen neben den Vorschriften, den Regeln der Technik, den Richtlinien und den Herstellervorschriften vor allem das Denken der Monteure. Was nützt die beste Brandschutzschale, wenn neben der Durchführung ein uneinsehbares Loch bestehen bleibt oder die Ausfüllung des Schachtes fehlerhaft ist.

Maßgebliche Einbauanleitung ist die Muster- Leitungsanlagen- Richtlinie von 3/2000. Diese im Kompletten hier zu beschreiben und auf ihre Auswirkungen einzugehen, ist an dieser Stelle zu umfangreich und zu spezifisch. Grundsätzlich gilt jedoch, daß Leitungen durch Brandschutzwände, Treppenhauswände (Fluchtwege), Wände und Decken, die feuerbeständig sein müssen, nur dann geführt werden dürfen, wenn die Übertragung von Feuer und Rauch vermieden wird.
Der erhebliche Vorteil des SML – Systems, ist neben der nicht Brennbarkeit die vorab beschriebene Ausdehnungskoeffizient. Das heißt, das Graugußmaterial dehnt sich bei Temperaturbeaufschlagung nur minimal aus und das im ungefähr gleichen Verhältnis wie z.B. Beton. Deshalb ist eine ungünstige Querschnittsveränderung der Durchführungsöffnung zum nicht brennbaren Rohrmaterial nicht zu erwarten. Hieraus resultiert eine einfache Brandschutzmaßnahme im Durchführungsbereichs, mittels einer Brandschutzmanschette. Sehr große Erfahrung in diesem Bereich der Brandschutz- Systeme hat die Fa. Rockwool /Gladbeck. Die Fa. Rockwool, aber auch andere auf Brandschutz spezialisierte Unternehmen, sind der direkte Ansprechpartner des Planers oder des Installateurs in Sachen Brandschutz oder Schallschutz.
Als Montagehilfe sind beim Einsatz von Brandschutzmanschetten folgende Dinge zu beachten:

Die Durchführungsschächte sind so knapp wie möglich zu bemessen.
Bei Mehrfachbelegungen von Schächten sind die Vorschriften der Brandschutzsystemhersteller zu beachten.
Öffnungen mit nichtbrennbaren Materialien füllen.
Decken und Wanddurchbrüche müssen entsprechend ihrer Feuerbeständigkeitsvorgabe beurteilt werden.
Keine Verbindungsschellen in Durchbrüchen planen oder ausführen.
Mindestabstände von Leitungsdurchführungen beachten.


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